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Hausordnung

Diese Hausordnung wurde basierend auf den Paragraphen 43-50 des Schulunterrichtsgesetzes und der Verordnung des Bundesministers für Bildung und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung erstellt.
Nach Beschlussfassung im Schulforum und dem erforderlichen Aushang im Schulhaus gilt sie für alle am Schulleben Beteiligten als gesetzliche Verordnung an der Schule.
 
Der respektvolle Umgang miteinander und ein höflicher Gruß sind wichtige Voraussetzungen
für ein freundliches Schulklima.
 
Alle an unserer Schule tätigen Personen bilden eine Gemeinschaft.
Damit sich jeder wohl fühlt, benötigen wir Regeln.
 
Jede Klasse entwickelt auf der Grundlage unserer Hausordnung ihre eigene Klassenordnung.
Am Nachmittag gelten die Regeln der Nachmittagsbetreuung.
 
1.     Schuleinlass ist um 7:45 Uhr. Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr.
Ich komme rechtzeitig, um mich auf den Unterricht vorzubereiten.
Wenn ich die Frühbetreuung besuche, muss ich das Schulhaus zwischen 7:15 Uhr und 7:30 Uhr betreten. Danach muss ich bis zum allgemeinen Einlass um 7:45 Uhr außerhalb des Schulgeländes warten. Damit mein Schultag ruhig und störungsfrei beginnen kann, sollten mich meine Eltern oder Erziehungsberechtigten nur bis zum weißen Tor bzw. Gartentor begleiten.
Ab 7:45 Uhr ist meine Lehrerin nur mehr für mich und meine Klassenkollegen und Klassenkolleginnen da.
2.     Meine Eltern oder Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, über die Elternmappe meiner Lehrerin Informationen weiterzuleiten oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
3.     Sowohl auf dem Schulweg als auch bei Elternsprechtagen und Schulveranstaltungen (z.B. Schulfest) im Schulhaus und am Schulgelände sind meine Eltern oder Erziehungsberechtigten für mich und meine Geschwister verantwortlich.
4.     Ich achte auf meinem Arbeitsplatz in der Klasse, im Werkraum, im Turnsaal, im gelben Haus, in den Freizeiträumen, im Schulhaus, im Speisesaal, in der Garderobe, im Gartenbereich, auf dem Spielplatz und auf den Toiletten auf Ordnung und Sauberkeit.
In den Gebäuden am Schulgelände trage ich Hausschuhe und gebe sie in den Hausschuhsack, bevor ich das Gebäude verlasse.
5.     Beim Sport und für den Werkunterricht binde ich meine Haare zusammen, sollten sie mir ins Gesicht hängen (Haare bis zum Kinn oder länger). Außerdem entferne ich Ketten, Armbänder, Ohrringe oder sonstige Schmuckgegenstände für den Sportunterricht und trage passende Sportkleidung.
6.     Ich lasse gefährliche Gegenstände, elektronische Spiele[1] und Wertgegenstände zu Hause.
Wenn ich bereits ein Handy besitze, muss ich mein Handy vor dem Betreten des Schulgeländes ausschalten und darf es erst nach dem Verlassen des Schulgeländes wieder einschalten.[2]
7.     Glasflaschen und Kaugummi sind verboten. Wir sind eine Wasserschule und trinken daher am Schulgelände nur Wasser.
8.     Im Schulgebäude und innerhalb des Schulgeländes ist das Fahren mit Scooter, Skateboard oder Fahrrad verboten.
9.     Ich beschädige keine Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel und respektiere das Eigentum anderer. Außerdem achte ich auf Bücher/Comics aus der Schul- und Klassenbibliothek. Bei Nichtbeachtung müssen meine Eltern oder die Erziehungsberechtigten für den Schaden/Verlust aufkommen. Generell übernimmt die Schule keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art.
10.  Bei Fernbleiben vom Unterricht müssen mich meine Eltern oder meine Erziehungsberechtigten am ersten Tag meiner Abwesenheit persönlich oder schriftlich bei der Klassenlehrerin entschuldigen. Ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht führt zu einer Verwaltungsstrafanzeige.[3]
  
 Zusätzliche Regeln für den Nachmittag 
11.  Kinder der Nachmittagsbetreuung werden mit Unterrichtsschluss in die Nachmittagsgruppen entlassen.
12.  Es gibt für alle Gruppen fixe Essenszeiten. Sollte eine Klasse diese wegen eines Ausflugs oder Lehrausgangs versäumen, wird den Kindern ein Lunchpaket zur Verfügung gestellt.
13.  Bei KEL (Kind-Eltern-Lehrer/innen)-Gesprächen müssen die Kinder rechtzeitig vor dem Gesprächstermin von den Eltern/Erziehungsberechtigten direkt aus der Gruppe abgeholt und anschließend wieder zurückgebracht werden. Änderungen der Abholzeiten aufgrund von KEL-Gesprächen müssen im roten Heft vermerkt werden. Die Termine dürfen nicht während der Essenszeit stattfinden, sofern das Kind an diesem Tag für den Nachmittagsunterricht angemeldet ist.
14.  Die Schluss-/Sammelgruppe befindet sich im Schuljahr 2021/22 im 1.Stock im Haupthaus, Hauptstraße 70. Die Schlusszeiten sind von Montag - Donnerstag zwischen 16:30 Uhr und 17:30 Uhr und am Freitag von 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr.
Bei der Abholung aus der Schlussgruppe gilt ein Kind erst dann als „entlassen“, wenn es sich persönlich von der Freizeitpädagogin/dem Freizeitpädagogen verabschiedet hat.
 
 Es gelten folgende Entlassungszeiten[4]:
 
1. nach dem Unterricht  
2. um 14:15 Uhr (Montag bis Freitag) beziehungsweise
nach der 1.Lernzeit (Montag bis Donnerstag)
1.Lernzeit: 13:25 Uhr bis 14:15 Uhr
2.Lernzeit: 14:15 Uhr bis 15:05 Uhr
3. um 15:15 Uhr (Montag bis Donnerstag)
nach der 2.Lernzeit
 
4. um 16:30 Uhr
 
Eine flexible Abholung ist von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) und am Freitag von 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr direkt aus der Schluss-/Sammelgruppe möglich.
 
Ab der Entlassung ist die Schule von der Aufsichtspflicht entbunden.
·Kurzfristige Änderungen bei der Entlassungszeit müssen schriftlich und mit Begründung im roten Elternheft vermerkt werden.
·Kinder, die außerschulische Veranstaltungen besuchen, werden durch die Anbieterinnen/den Anbieter bzw. den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der außerschulischen Veranstaltung beim weißen Schultor nach Hause entlassen.
 
 
Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Hausordnung
 
1.     Füge ich jemandem Schaden zu, bemühe ich mich, diesen wieder gut zu machen.
2.     Elektronische Spiele oder gefährliche Gegenstände jeglicher Art werden in der Direktion hinterlegt und können nur von meinen Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
3.     Mutwillige Verunreinigung muss ich beseitigen oder meine Eltern müssen für die Reinigung/den Ersatz aufkommen.
4.     Meine Eltern oder Erziehungsberechtigten können zu einem Gespräch in die Schule gebeten werden.
5.     Beim ersten Verstoß gegen die Hausordnung erhalte ich eine mündliche Ermahnung.

Sollte ich mich ein weiteres Mal nicht an die Hausordnung halten, bekomme ich eine schriftliche Androhung zu einer Suspendierung/zum Ausschluss aus der Schulgemeinschaft.[5]
Als letzte Konsequenz kann die Suspendierung für eine bestimmte Zeit oder ein dauerhafter

Ausschluss aus der Schulgemeinschaft erfolgen.[6]

 
 
[1] Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002) §10
[2] Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002) §10
[3] Hinweis auf die Maßnahmen zur Vermeidung von Schulpflichtsverletzungen § 24 Abs.4 SchPflG
[4] Definition:
Entlassung: Das Kind wird von den Lehrpersonen/Freizeitpädagogen beim weißen Tor entlassen. Die Aufsichtspflicht von Seiten der Schule
endet nach Verlassen des Schulgeländes.
Abholung: Das Kind wird in der Zeit von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr direkt aus der Nachmittagsgruppe abgeholt. Ab diesem Zeitpunkt endet die Aufsichtspflicht für die Schule.

[5] Siehe § 49 SchUG Ausschluss eines Schülers

[6] jeweils nach Konferenzbeschluss